Für Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferienjobber:innen und Personen, die während des Jahres von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt oder in Karenz gegangen sind oder nicht durchgehend beschäftigt waren, ...
Stellplatzkosten lassen sich nicht mit dem geldwerten Vorteil verrechnen. Der Bundesfinanzhof grenzt Stellplätze klar von der Firmenwagennutzung ab. Das hat Folgen für Fuhrparks und Dienstwagenfahrer.