Der Fachdienst Tiefbau und Verkehr ist in das zweite Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes Hans-Birnbaum-Straße 30-32 umgezogen.
Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Hilfebedürftigkeit zu stellen, da ansonsten erst ab dem Tag des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger die Hilfe gewährt wird. Zur Fristwahrung genügt es in ...